Hauptziel eines Geschäftsverteilungsplanes ist es, für alle anstehenden Verfahren im Voraus den "gesetzlichen Richter", bzw. den zuständigen Bediensteten nach möglichst wenig manipulierbaren Gesichtspunkten zu bestimmen. Nur als Nebeneffekt soll der Geschäftsverteilungsplan natürlich auch eine möglichst gleichmäßige Arbeitsverteilung gewährleisten.
Die Frage, welcher Sachbearbeiter des Amtsgerichts für die Entscheidung in einem bestimmten Fall zuständig ist, lässt sich anhand der Geschäftsverteilungspläne klären.