
Schulklassen
Der Besuch von Sitzungstermin durch Schulklassen ist bis auf weiteres aufgrund der Corona bedingt eingeschränkten Platzverhältnisse in den Sälen nicht möglich.
Zugang
Bitte beachten Sie, dass Sitzungsbesucher wie auch geladenen Verfahrensbeteiligte ab sofort erst 10 Minuten vor Terminbeginn in das Gerichtsgebäude eingelassen werden.
Sie werden gebeten, auch vor dem Gerichtsgebäude zwingend ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Wartenden herbeizuführen.
Mit Blick auf die ab dem 27. April 2020 in Nordrhein-Westfalen bestehende Pflicht, im öffentlichen Personennahverkehr und beim Einkaufen eine Mund-Nasen-Bedeckung bzw. eine so genannte Alltagsmaske zu tragen, sind alle Besucher dazu angehalten, diese im Gericht weiter zutragen