Die örtliche Zuständigkeit des Amtsgerichts Gütersloh umfasst die Städte Gütersloh, Harsewinkel, Verl.
Das Amtsgericht Gütersloh ist zusätzlich als zentrales Registergericht im Kreis Gütersloh zuständig für die Führung des Handels- und Genossenschaftsregisters der Amtsgerichte Rheda-Wiedenbrück (Stadt Rheda-Wiedenbrück, Gemeinde Herzebrock-Clarholz, Gemeinde Langenberg, Stadt Rietberg) und Halle/Westfalen (Stadt Halle, Stadt Versmold, Gemeinde Steinhagen, Stadt Borgholzhausen, Stadt Werther )
Das Amtsgericht Gütersloh gehört zum Landgerichtsbezirk Bielefeld im Oberlandesgerichtsbezirk Hamm .