Das Amtsgericht Gütersloh ist für den Publikumsverkehr allgemein zu nachstehenden Sprechzeiten geöffnet:
Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Bitte beachten Sie jedoch folgendes:
Die Rechtsantragsstelle ist in der Zeit von Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr lediglich zum Zwecke der Aufnahme eiliger Anträge (z.B. Erlass einer einstweiligen Anordnung/Verfügung) geöffnet; der Donnerstagnachmittag entfällt bis auf weiteres.
Hinweis für Nachlasssachen:
Sie werden ausnahmslos gebeten, telefonisch einen Termin für Erbausschlagungen sowie das Stellen von Anträgen zur Erteilung eines Erbscheines zu vereinbaren.
Bitte wenden Sie sich zwecks einer Terminabsprache in Nachlasssachen dienstags, donnerstags und freitags zwischen 8.00 Uhr und 12.00 Uhr an eine der Rufnummern der Nachlassabteilung die sie hier finden.
Hinweis für Kirchenaustritte:
Termine für einen Kirchenaustritt sind seit dem 01. September 2022 unter www.justiztermine.nrw.de buchbar. Neue Termine werden jeweils zum Monatsersten freigeschaltet.
Sie werden im Übrigen gebeten, Ihre Anliegen ausnahmslos schriftlich bei Gericht einzureichen.
Hinweis in Eilsachen:
Seit dem 01.01.2020 ist das Amtsgericht Gütersloh
an Arbeitstagen zwischen 06.00 Uhr und 7.30 Uhr sowie zwischen 15.30 Uhr (mittwochs bis freitags) bzw. 16.00 Uhr (montags und dienstags) und 21.00 Uhr und an den Wochenenden oder sonstigen dienstfreien Tagen zwischen 6.00 Uhr und 21.00 Uhr
für eilige Anträge (z.B. Anträge auf Einrichtung einer Eilbetreuung (§ 300 FamFG), Anträge nach PsychKG NRW und nach bürgerlichem Recht auf Anordnung oder Genehmigung der geschlossenen Unterbringung, Fixierung und Zwangsbehandlung) oder sonstige Eilanträge nach dem bürgerlichen Recht aus den Zuständigkeitsbereichen der Amtsgerichte Gütersloh, Halle und Rheda-Wiedenbrück allein zuständig.
Solche Anträge sind ausschließlich an die zentrale Fax-Nummer:
+49 211 87565 2432
zu senden.