Gegenwärtig gehen bei Gerichten vermehrt Anfragen über den Erhalt von unverlangten Anrufen ein, in denen entweder nach kurzem Klingeln die Leitung unterbrochen wird oder sich die Anrufer fälschlicherweise als Mitarbeiter eines Gerichts, eines Gerichtsvollziehers/einer Gerichtsvollzieherin oder einer „Vollstreckungsbehörde“ ausgeben und angeblich bestehende Forderungen geltend machen, zur Teilnahme an Gewinnspielen auffordern oder Zeitschriftenabonnements verkaufen. Als Absenderkennung dieser Anrufe wird jeweils missbräuchlich die zentrale Rufnummer eines Gerichts oder auch die Durchwahl einzelner Mitarbeiter angegeben.
Vor diesem Hintergrund wird darauf hingewiesen, dass die Mitarbeiter des Amtsgerichts Gütersloh keine Telefonate über die zentrale Rufnummer des Amtsgerichts, sondern ausschließlich über ihre jeweilige Nebenstelle führen, die auch immer als Absenderkennung angegeben wird.
Die bislang bekannt gewordenen von unbekannten Dritten unter missbräuchlicher Verwendung der zentralen Rufnummer eines Gerichts oder der Nebenstellen getätigten Anrufe dienen allein betrügerischen Zwecken. Persönliche Daten (Kontaktdaten, Kontoverbindung, Kreditkartennummern etc.) werden von den Mitarbeitern der Gerichte, auch wenn sie für das Verfahren benötigt werden, nicht telefonisch abgefragt. Sie sollten daher in keinem Fall gegenüber den Anrufern preisgegeben werden.
Liegen in diesem Zusammenhang Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten vor, sollte zudem die örtliche Polizeidienststelle informiert werden.