Die örtliche Zuständigkeit des Amtsgerichts Gütersloh umfasst die Städte Gütersloh, Harsewinkel, Verl.

Das Amtsgericht Gütersloh ist zusätzlich als zentrales Registergericht im Kreis Gütersloh zuständig für die Führung des Handels- und Genossenschaftsregisters der Amtsgerichte Rheda-Wiedenbrück (Stadt Rheda-Wiedenbrück, Gemeinde Herzebrock-Clarholz, Gemeinde Langenberg, Stadt Rietberg) und Halle/Westfalen (Stadt Halle, Stadt Versmold, Gemeinde Steinhagen, Stadt Borgholzhausen, Stadt Werther )

Das Amtsgericht Gütersloh gehört zum Landgerichtsbezirk Bielefeld externer Link, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab im Oberlandesgerichtsbezirk Hamm externer Link, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab .

 

 

Landgerichtsbezirk Bielefeld

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