Schiedspersonen für Harsewinkel

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Für das Schlichtungsverfahren ist die Schiedsperson zuständig, in deren Bezirk die Gegenpartei wohnt
(§ 14 Abs. 1 SchAG NRW). Daneben kann bei bestimmten Arten von Streitigkeiten (Miet- und Pachtverhältnisse über Räume, eigentumsrechtliche Ansprüche und Belastungen von Grundstücken, Konflikte im Nachbarschaftsbereich) zusätzlich auch die Schiedsperson zuständig sein, in deren Bezirk das Streitobjekt liegt (§ 14 Abs. 2 SchAG NRW).
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NameAnschriftSchiedsamtsbezirk
Füchte, Norbertnull
null Harsewinkel
Tel.-Nr.: 05247 4249
Harsewinkel
1.Vertretung:
Dorgerloh, Vera
null
null Harsewinkel
Tel.-Nr.: 05247 404895
Weitere anerkannte Gütestellen für Harsewinkel
Rechtsanwälte/-innen, Notare/-innen und andere

Münsterstraße 14, 33428 Harsewinkel
Tel.-Nr.: 05247 935-0 , Telefax: 05247 935-170
E-Mail: harsewinkel@gt-net.de

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Weitere Informationen

Schiedsmann Schiedsfrau Schiedsamt Nachbarschaftsstreit Schlichtung