Schiedspersonen für Gütersloh

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Für das Schlichtungsverfahren ist die Schiedsperson zuständig, in deren Bezirk die Gegenpartei wohnt
(§ 14 Abs. 1 SchAG NRW). Daneben kann bei bestimmten Arten von Streitigkeiten (Miet- und Pachtverhältnisse über Räume, eigentumsrechtliche Ansprüche und Belastungen von Grundstücken, Konflikte im Nachbarschaftsbereich) zusätzlich auch die Schiedsperson zuständig sein, in deren Bezirk das Streitobjekt liegt (§ 14 Abs. 2 SchAG NRW).
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NameAnschriftSchiedsamtsbezirk
Brand, BarbaraSchledebrückstraße 114
33332 Gütersloh
Tel.-Nr.: 05241 531976
Gütersloh I
Blankenhagen, Nord, Pavenstädt, Innenstadt und Kattenstroth
Dr. Voigt, UlrichBleiweg 20
33334 Gütersloh
Tel.-Nr.: 05241 961437
Gütersloh II
Isselhorst, Avenwedde, Friedrichsdorf, Sundern und Spexard
Weitere anerkannte Gütestellen für Gütersloh
Rechtsanwälte/-innen, Notare/-innen und andere

Berliner Straße 70, 33330 Gütersloh
Tel.-Nr.: 05241 82-1 , Telefax: 05241 82-2044
E-Mail: guetersloh@gt-net.de

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Weitere Informationen

Schiedsmann Schiedsfrau Schiedsamt Nachbarschaftsstreit Schlichtung