Schiedspersonen für Gütersloh
Für das Schlichtungsverfahren ist die Schiedsperson zuständig, in deren Bezirk die Gegenpartei wohnt
(§ 14 Abs. 1 SchAG NRW). Daneben kann bei bestimmten Arten von Streitigkeiten (Miet- und Pachtverhältnisse über Räume, eigentumsrechtliche Ansprüche und Belastungen von Grundstücken, Konflikte im Nachbarschaftsbereich) zusätzlich auch die Schiedsperson zuständig sein, in deren Bezirk das Streitobjekt liegt (§ 14 Abs. 2 SchAG NRW).
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(§ 14 Abs. 1 SchAG NRW). Daneben kann bei bestimmten Arten von Streitigkeiten (Miet- und Pachtverhältnisse über Räume, eigentumsrechtliche Ansprüche und Belastungen von Grundstücken, Konflikte im Nachbarschaftsbereich) zusätzlich auch die Schiedsperson zuständig sein, in deren Bezirk das Streitobjekt liegt (§ 14 Abs. 2 SchAG NRW).
| Name | Anschrift | Schiedsamtsbezirk |
|---|---|---|
| Brand, Barbara | Schledebrückstraße 114 33332 Gütersloh Tel.-Nr.: 05241 531976 | Gütersloh I Blankenhagen, Nord, Pavenstädt, Innenstadt und Kattenstroth |
| Dr. Voigt, Ulrich | Bleiweg 20 33334 Gütersloh Tel.-Nr.: 05241 961437 | Gütersloh II Isselhorst, Avenwedde, Friedrichsdorf, Sundern und Spexard |
Stadt Gütersloh
Berliner Straße 70, 33330 Gütersloh
Tel.-Nr.: 05241 82-1 , Telefax: 05241 82-2044
E-Mail: guetersloh@gt-net.de
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