altes Amtsgericht Das alte Amtsgericht gezeichnet von Rechtsanwalt Detlef Franke im Jahr 1989
Neues Amtsgericht Neues Amtsgericht - Haupteingang
Quelle: Justiz NRW

Zum Amtsgerichtsbezirk gehören die Stadt Gütersloh, die Stadt Verl und seit der Kreisreform im Jahre 1973 die Stadt Harsewinkel. Harsewinkel gehörte bis zur Kreisreform zum Amtsgerichtsbezirk Warendorf.


Durch das Inkrafttreten der sogenannten Reichsjustizgesetze am 01.10.1879 wurde die Justizorganisation erstmals durch das Gerichtsverfassungsgesetz vom 27.01.1877 reichseinheitlich geregelt.

Gütersloh wurde im Jahre 1825 Stadt, unterstand aber weiterhin dem Gericht der Herrschaft Rheda. Erst im Jahre 1852 erhielt Gütersloh eine Kreisgerichtskommission, die zum Kreisgericht Bielefeld gehörte. Verl war seit der Mitte des 13. Jahrhunderts bis zum Verkauf im Jahre 1822 an den Gutsbesitzer Tenge, Teil der Grafschaft Rietberg.

Als am 01.10.1879 das Gerichtsverfassungsgesetz in Kraft trat, wurde die Gerichtskommission aufgelöst. An seine Stelle trat das Amtsgericht Gütersloh, welches zunächst mit 2 Richtern besetzt war. Eine dritte Richterstelle erhielt das Gericht erst im Jahre 1913.

Zu dem am 01.10.1879 als Nachfolger der Gerichtskommission neu gegründeten Amtsgericht Gütersloh gehörten aus dem damaligen Kreis Wiedenbrück die Stadt- und Landgemeinde Gütersloh, die Gemeinden Avenwedde, Spexard, Friedrichsdorf, Verl, Bornholte und Liemke sowie aus dem damaligen Landkreis Bielefeld die Gemeinden Isselhorst, Niehorst, Ebbesloh, Hollen und Holtkamp.
Die Gemeinden Avenwedde, Spexard, Friedrichsdorf, Isselhorst, Niehorst, Hollen, Ebbesloh und Holtkamp wurden im Zuge der Kommunalreform im Jahre 1970 in die Stadt Gütersloh, die Gemeinden Bornholte, Teile von Sende und Kaunitz in die Gemeinde Verl eingemeindet.

Das Amtsgericht Gütersloh erhielt zunächst Räume im Obergeschoss des damaligen Rathauses. Nachdem diese Räume um die Jahrhundertwende nicht mehr ausreichten, entschloss sich die Stadt, neben dem Rathaus ein eigenes Geschäfts- und Gefängnisgebäude zu errichten. Dieser Neubau wurde im November 1908 bezogen. Er enthielt neben Büro- und Sitzungsräumen im Gefängnistrakt auch Gefängniszellen für 9 Gefangene. In diesem historischen Gerichtsgebäude befindet sich heute im Untergeschoss die City-Wache der Polizei und die Volkshochschule.
Anfang 1950 wurde wegen akuter Raumnot das Dachgeschoss ausgebaut. Das Gericht war zu dieser Zeit bereits mit 6 Richtern besetzt.
Es zeigte sich sehr bald, dass dieser Ausbau nicht ausreichte. Ab dem 01.10.1953 wurde in dem Gebäude der Gesellschaft „Eintracht“ in der Kirchstraße in angemieteten Räumen eine Nebenstelle des Amtsgerichts errichtet.

Da auch das Gerichtsgefängnis, welches ursprünglich nur für 9 Häftlinge vorgesehen war, mit durchschnittlich über 25 Gefangenen erheblich überbelegt war, erwarb das Land Nordrhein-Westfalen im Jahre 1957 von der Stadt Gütersloh an der Friedrich-Ebert-Straße (früher Blücherstraße) Ecke Bismarkstraße ein 10222 m² großes Grundstück. Auf diesem Grundstück wurden das derzeitige Amtsgericht, ein Gefängnisgebäude für 73 Häftlinge und 4 Reihenhäuser mit Dienstwohnungen für das Vollzugspersonal errichtet und im Februar 1961 bezogen.

Das Gefängnisgebäude wurde bereit 1969 im Zuge der Strafrechtsreform und der damit verbundenen Aufhebung der kurzen Freiheitsstrafen vom Strafvollzug aufgegeben. Im Jahre 2003 erfolgte nach Erwerb des Gefängnisgebäudes durch die Stadt der Abriss.

Der Raumbedarf des Amtsgerichts in dem erst im Jahr 1961 bezogenen neuen Gebäude reichte bereits seit Mitte der 70er Jahre des vorigen Jahrhunderts wegen der Vergrößerung des Gerichtsbezirks und der Zuweisung neuer Aufgaben durch Schaffung der Familiengerichte im Jahre 1977 nicht mehr aus. Die Zahl der Richterplanstellen war auf 11 gestiegen. Im Jahre 1978 wurden deshalb im Gebäude Berliner Straße 83 – 85 gegenüber dem Rathaus zwei Etagen als Nebenstelle angemietet.

Gleichzeitig damit erfolgten Planungen der staatlichen Bauverwaltung zu einer Erweiterung des 1960 errichteten Amtsgerichtsgebäudes. Die Ausführung dieser Planungen scheiterte in den folgenden Jahren an der Finanzknappheit des Landes Nordrhein-Westfalen. In den Jahren 2000 und 2001 erfolgte lediglich eine umfassende Sanierung des im Jahr 1960/61 errichteten und zwischenzeitlich unter Denkmalschutz stehenden Gerichtsgebäudes an der Friedrich-Ebert-Straße 30.