Auf dieser Seite finden Sie Informationen zum Behindertenparkplatz, Zugang zum Gebäude, Behindertentoilette und Nachtbriefkasten.

Behindertenparkplatz

Behinderteneingang Zugangshinweise für Rollstuhlfahrer, Rollatorfahrer und Personen mit Kinderwagen

Ein Behindertenparkplatz befindet sich auf dem Parkplatz hinter dem Gebäude; er  ist als solcher ausgeschildert. Der Zugang zum Gebäude kann für Rollstuhlfahrer, Rollatorfahrer und Personen mit Kinderwagen vom Parkplatz aus über eine Rampe zum Hintereingang des Amtsgerichts erfolgen.

Zugang zum Gebäude

Der für Rollstuhlfahrer geeignete Aufzug, mit dem jede Etage des Gebäudes erreicht werden kann, ist in unmittelbarer Nähe des Eingangs.
Die Treppenaufgänge sind mit Handläufe für klein- und normalwüchsige Personen ausgestattet. Die Treppenstufen sind mit rotem Linoleum bezogen, sie setzen sich so von dem auf den Etagen verlegten antrazithfarbenen Linoleum ab.
Informationstafeln über die Rettungswege sind auf jeder Etage gut sichtbar angebracht, die Brandschutzvorschriften werden eingehalten.

Ein nicht höhenverstellbares Behinderten-WC mit Dusche für mobilitätseingeschränkte Personen befindet sich in der 1. Etage in der Nähe der Sitzungssäle, der hierzu benötigte Schlüssel wird von den Wachtmeistern herausgegeben. Das WC ist mit einer Notrufanlage ausgestattet.

Der Zugang zu den Räumlichkeiten der Nebenstelle des Amtsgerichts Gütersloh ist nicht barrierefrei. Bitte melden Sie sich gegebenenfalls im Hauptgebäude um entsprechendes zu veranlassen.

Nachtbriefkasten

Der am Haupteingang angebrachte Nachtbriefkasten ist nicht barrierefrei nutzbar, er kann nur über 4 Stufen erreicht werden.