Schiedspersonen für Verl

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Für das Schlichtungsverfahren ist die Schiedsperson zuständig, in deren Bezirk die Gegenpartei wohnt
(§ 14 Abs. 1 SchAG NRW). Daneben kann bei bestimmten Arten von Streitigkeiten (Miet- und Pachtverhältnisse über Räume, eigentumsrechtliche Ansprüche und Belastungen von Grundstücken, Konflikte im Nachbarschaftsbereich) zusätzlich auch die Schiedsperson zuständig sein, in deren Bezirk das Streitobjekt liegt (§ 14 Abs. 2 SchAG NRW).
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NameAnschriftSchiedsamtsbezirk
Reineke, HeribertDrosselweg 11
33415 Verl
Tel.-Nr.: 05246 4243
Verl
1.Vertretung:
Thomalla, Sabine
Grasweg 17
33415 Verl
Tel.-Nr.: 05246 1545
Weitere anerkannte Gütestellen für Verl
Rechtsanwälte/-innen, Notare/-innen und andere

Gemeinde Verl
Paderborner Straße 3-5, 33415 Verl
Tel.-Nr.: 05246 961-0 , Telefax: 05246 961-159
E-Mail: verl@gt-net.de

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Falsche oder mittlerweile veraltete Daten können Sie auch direkt an das Ministerium der Justiz NRW unter streitschlichtung@jm.nrw.de E-Mail-Symbol zum Aktenzeichen 3180 - II. 28 mitteilen.

Weitere Informationen

Schiedsmann Schiedsfrau Schiedsamt Nachbarschaftsstreit Schlichtung