Die besonderen Anordnungen zur Vermeidung von Corona Infektionen gelten bis auf die folgenden nicht mehr:
Der Sitzungsbetrieb findet im normalen Regelbetrieb statt – es gilt die jeweils aktuelle Saalverteilung.
Saal 303 wird nicht mehr für den Sitzungsbetrieb genutzt. Saal 101 wird zum reinen Mediationsraum/Anhörungszimmer/Beratungszimmer zurückgebaut.
Die Sitzungsordnung im Übrigen obliegt dem jeweiligen Vorsitzenden.
Schulklassen sind als Besucher zugelassen, auf eine vorherige Anmeldung ist hinzuwirken.
Vor den Sälen im 1. OG verbleibt es bei den markierten Wartezonen, innerhalb derer nach Möglichkeit ein Mindestabstand zwischen den Wartenden einzuhalten ist.
Die Anwesenheit von Besuchern im Dienstgebäude der Hauptstelle ist wieder möglich. Nach Möglichkeit sind alle jedoch Rechte schriftlich wahrzunehmen. Der Besuch des Grundbuchamtes ist wieder uneingeschränkt möglich.
Die Nebenstelle sowie die 2. und 3. Etage des Hauptgebäudes des Amtsgerichts bleiben für den Publikumsverkehr weiterhin komplett geschlossen; Nichtbeschäftigten bleibt der Zutritt aus Sicherheitsgründen verboten. Rechtssuchendes Publikum, das nicht auf den schriftlichen Antragsweg verwiesen werden kann, ist in den dafür zur Verfügung stehenden Räumen/Sälen im Erdgeschoss und der 1. Etage zu empfangen.
Die Rechtsantragstelle ist für eilige Anträge (z.B. Erlass einer einstweiligen Anordnung/Verfügung) geöffnet von Montag bis Freitag von 08:00 – 12:00 Uhr. Bei allen anderen Anträgen (z.B. Beratungshilfe-, Vollstreckungssachen) ist auf die Möglichkeit der schriftlichen Antragswege verwiesen.
Die Terminvergabe in Nachlasssachen bleibt davon unbenommen
Termine für Kirchenaustritte werden nunmehr ausschließlich online vergeben.
Gütersloh, den 08.02.2023
Der Direktor des Amtsgerichts